Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag der Soho Hotelbetriebsgesellschaft mbH in Landau in der Pfalz

Unser gesamtes Team bemüht sich mit großem Engagement, dass jeder einzelne Gast eine schöne Zeit bei uns verbringen kann. Damit dies gelingt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir Reservierungen und Bewirtungen in unserem Restaurant nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:

  1. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und allen damit zusammenhängenden Leistungen

2. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde im Vorwege ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

  1. Vertragsabschluss, -partner

1. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss annimmt und dem Kunden dies in Textform bestätigt. Sollte eine Bestätigung in Schriftform nicht möglich sein, so genügt auch die telefonische Bestätigung durch das Hotel.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte, die der Kunde in Auftrag gegeben hat.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweiligen gesetzliche Mehrwertsteuersätze ein. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Erhöhung dieser, so gilt der zurzeit der Zimmerüberlassung geltende Mehrwertsteuersatz.

4. Das Hotel ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Hotel kann auch noch nach Vertragsabschluss eine angemessene  Anzahlung  verlangen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils angegebenen Zeitraum zu bezahlen.

5. Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen.

6.  Das Hotel ist berechtigt, jederzeit – auch nach Überlassung des Zimmers – Vorauszahlungen des vollen Preises oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn es Zweifel an der Bonität des Kunden hat. Bei Aufenthalten von mehr als 7 Tagen oder offenen Forderungen von mehr als € 750,00 für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erstellen, die sofort zur Zahlung fällig sind.

7. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und ggf. zukünftige Leistungen für den Kunden einzustellen, sofern das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung angedroht hat.

8. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnem Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz durch eventuelle Aushänge im Hotel angezeigt wird.

 

  1. Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht

1. dem Kunde steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotels nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und vom Hotel anerkannt wurden.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Rücktritt des Hotels

1. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist ( 7 Tage ) schriftlich vereinbart wurde, ist da Hotel seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.Wird eine Anzahlung oder entsprechende Vorauszahlung  auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel auch dann berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.

3. Ebenfalls ist das Hotel berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise:

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Einhaltung des Vertrages unmöglich machen.

– Zimmer die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.

– der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer an Dritte zur Nutzung überlässt

– der begründete Verdacht besteht, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz

 

  1. Rücktritt des Kunden

1. Ein Rücktrittrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten , ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

2. Andernfalls ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes auch dann verpflichtet , wenn er die Leistungen des Hotels nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer oder die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

3. Dem Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet 80% des vereinbarten Preises bei Buchung des Zimmers mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die tatsächlich eingesparten Aufwendungen höher sind.

 

  1. Zimmerübergabe, -rückgabe & Überlassung

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

2. Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits im Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Hotel vom Kunden eine Kreditkartennummer mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch bei nicht erscheinen des Kunden ermöglicht, hat das Hotel das Recht das gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen das Hotel.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 80% und ab 18:00 Uhr sogar 100% des vereinbarten Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensansprüche des Hotels bleiben davon unberührt.

4. Die unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wurde diese erteilt, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.

 

  1. Ablehnungs- und Verweisungsrecht

Das Hotel ist berechtigt einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist ferner berechtigt einem Kunde aus dem Hotel zu verweisen, und den bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn dieser wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder das Personal belästigt oder beleidigt oder gar den Eindruck erweckt zahlungsunfähig zu sein.

 

  1. Hotel Haftung

1. Die verschuldungsunabhängige Haftung des Hotels wird nach § 536 a BGB ausgeschlossen

2. Für Schäden an sonstigen eingebrachten Gegenständen/Sachen des Kunden  haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701ff. BGB. Geld Wertpapiere und Wertsachen können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

3. Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder Garagenstellplatz,  auf eigenem oder fremden Grund, gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wurde, übernimmt das Hotel keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Wertsachen, es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet demnach nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Kfz und deren Inhalte, es sei denn, das Hotel hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.

6. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzanspruche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunde beruhen.

 

  1. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des intern. Privatrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der gastronomischen Einrichtung

Unser gesamtes Team bemüht sich mit großem Engagement, dass jeder einzelne Gast eine schöne Zeit bei uns verbringen kann. Damit dies gelingt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir Reservierungen und Bewirtungen in unserem Restaurant nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Reservierungen und Bewirtungen in unserem gastronomischen Bereich (Soho Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Marie Curie Straße 7-9, 76829 Landau).

Mit einer Reservierung auf der Grundlage dieser Regelungen erklären Sie sich mit deren Geltung auch für alle Folgegeschäfte, d. h. jede zukünftige Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen, einverstanden. Für künftige Reservierungen gilt dies unabhängig davon, ob diese mündlich (z. B. telefonisch), per Email oder auf andere Weise erfolgen.

  1. Reservierungen und Stornierungen

Da unser Restaurant nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen aufweist und die von uns angebotenen Speisen stets frisch und aufwändig zubereitet werden, können wir bei der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität anbieten. Insbesondere sind wir im Fall von größeren Reservierungen regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen. Bitte verstehen Sie auch, dass wir in so einem Fall Sie nicht nochmal extra benachrichtigen.

2.1 Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reservierten Plätze verbindlich. Sie können Ihre Reservierung jedoch bis spätestens 12 Stunden vor der reservierten Zeit ganz oder teilweise stornieren, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Bei größeren Gruppen (ab 6 Personen) kann eine kostenfreie Stornierung nur bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit erfolgen. Das Gleiche (kostenfreie Stornierung nur bis spätestens 48 Stunden vor der reservierten Zeit) gilt – unabhängig von der Personenzahl – bei Reservierungen für von uns angebotene „Specials“ (beispielsweise Valentinstag, Weihnachtsfeiern, Silvester oder exklusive Veranstaltungen).

2.2 Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 2.1 genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. stornierten Platz eine pauschale Entschädigung von EUR 15,00 zu berechnen. Das Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze zu der vereinbarten Zeit nicht in Anspruch genommen werden, d. h. die Gäste nicht oder nicht in der angekündigten Anzahl erscheinen.

2.3 Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, sind wir zur Geltendmachung einer Entschädigung nicht berechtigt. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Entschädigung gemäß Ziffer 2.2.

2.4 Soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 20 Minuten nach der reservierten Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht erscheinen), sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Ziffer 2.2 und 2.3 gelten auch in diesem Fall. Einkünfte, die wir durch die anderweitige Vergabe der Plätze erzielen, müssen und werden wir uns in diesem Fall jedoch auf die Entschädigung gemäß Ziffer 2.2 anrechnen lassen.

 

  1. Exklusive Buchung

Die exklusive Buchung unseres Restaurants (für geschlossene Veranstaltungen) ist nur aufgrund eines individuellen Menüangebots möglich, das wir Ihnen bei entsprechender Verfügbarkeit gerne unterbreiten werden.

  1. Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:

4.1 Zahlungen sind in Euro zu entrichten.

4.2 Als Alternative zur Barzahlung bieten wir ab einem Betrag von mindestens EUR 25,00 die Möglichkeit einer Zahlung mittels EC-Karte an. Ab einem Betrag von mindestens EUR 50,00 akzeptieren wir zudem die Bezahlung mittels folgenden Kreditkarten: MASTERCARD, VISA, AMEX. Andere Karten werden nicht akzeptiert.

  1. Gutscheine

Für die Einlösung von Gutscheinen gelten die nachfolgenden Bedingungen:

5.1 Ein Gutschein kann nur zur Bezahlung der in unserem Restaurant angebotenen und konsumierten Speisen und Getränke verwendet werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis.

5.2 Ein Gutschein kann jeweils nur einmal (bis zur Höhe des darin ausgewiesenen Gesamtbetrages) zur Zahlung eingesetzt werden und hat eine gesetzliche Gültigkeit von 3 Jahren.

5.3 Etwa verbleibende Restbeträge (für den Fall, dass der Preis der konsumierten Speisen und Getränke den im Gutschein ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht vollständig erreicht) können wir leider nicht bar auszahlen!

  1. Haftung

Für unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen gelten die folgenden Bedingungen:

6.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden, die durch uns oder unseren Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

6.2 Für Schäden, die durch uns oder unseren Angestellten fahrlässig verursacht werden, haften wir nur, wenn

6.2.1 wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Kunden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Wesentlich sind zudem Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

6.2.2 Pflichten zur Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen von Kunden verletzt werden und diesen unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist.

6.3 Unsere Haftung ist in den in Ziffer 6.2 genannten Fällen auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen haften wir für einfache Fahrlässigkeit nicht.

6.4 Die Haftungseinschränkungen gemäß Ziffer 6.2 und 6.3 gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Sie gelten zudem nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus einer Garantie sowie für alle anderen Fälle, in denen die gesetzlichen Haftungsregeln zwingend sind.